Bezug von Wohneinheiten in der Johannes-Brahms-Straße 34

Vom späten Nachmittag des 20.11. bis in die Morgenstunden des 21.11.2023 waren auf dem Gelände des Grundstücks in der Johannes-Brahms-Straße 34, außergewöhnliche Begängnisse und Maßnahmen zur Wahrung eines ausgesuchten Sichtschutzes hinter den hell erleuchteten Fenstern des, auf der Liegenschaft errichteten, Hauses zu beobachten. Die Nachbarn werteten dies als Anzeichen für einen Bezug von Wohnungen. Der Zuschnitt jener, beim Betreten des Anwesens kurz sichtbaren, Personen läßt darüberhinaus den Schluß zu, daß zumindest ein Teil der Wohneinheiten von Familien bezogen wurde.

Die Stadt Dresden hatte zurückliegend alle sechs Wohnungen des Objektes angemietet und plant diese für Unterbringungszwecke zu nutzen.(1)  Zu einer, wie auch immer gearteten Dialogbemühung gegenüber den Anwohnern oder auch nur der direkten Nachbarschaft konnte sich die Stadtverwaltung bislang nicht durchringen. Eine Umfriedung des Anwesens oder die landschaftspflegerische Gestaltung des anrainenden Grundstückes erfolgten ebenfalls nicht.

Viele Anwohner hatten sich eine Mitteilung von Seiten der Stadt Dresden über die bestehenden Absichten sowie den Fortgang der Dinge gewünscht und dies beispielsweise gegenüber einigen Stadtbezirksbeiräten auch kommuniziert. Über einen beabsichtigten, im Verlauf der nächsten Jahre aufrecht zu erhaltenden, Zuschnitt der Bewohner legt sich die Sozialbürgermeisterin jedoch artikuliert nicht fest. Sie bevorzuge aber eine Belegung mit Familien.(2) Der Beirat Timo Westfeld wird sich in der am 29.11.2023 anstehenden Sitzung des Stadtbezirksbeirats Leuben nochmals um Antworten auf die  offenstehenden, in der Sitzung von 20.9.2023 aufgeworfenen Fragestellungen(3) bemühen.

In seiner Sitzung vom 21.10.2023 richtete der Stadtbezirksbeirat Leuben desweiteren eine Anfrage an den Bürgermeister,

  • ob gegenüber dem Eigentümer des Hauses darauf hingewirkt werden kann, das Grundstück zu umfrieden, sowie
  • das rückseitig anliegende, in seinem Eigentum befindliche Grundstück landschaftlich zu pflegen, insbesondere einer beginnenden Verwilderung zu begegnen und
  • welche konkreten Maßnahmen der Betreuung für die zukünftigen Bewohner vorgesehen sind.(4)

Eine Antwort darauf liegt derzeit nicht vor. In Ansehung der Frist, welche der Verwaltung in Bezug auf Anfragen von Stadtbezirksbeiräten eingeräumt ist, werde ich mich nach dem Bearbeitungsstand in der Sitzung des Stadtbezirksbeirates Leuben am 20.12.2023 erkundigen.

 

1) https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/dresden-einheimische-familien-muessen-asylbewerbern-weichen/ https://www.tag24.de/dresden/dresden-vermieter-kuendigt-allen-bewohnern-eines-hauses-jetzt-ziehen-fluechtlinge-ein-2995402 https://www.leuben-aber-sicher.de/fragen/
2) https://www.leuben-aber-sicher.de/fragen/ Absatz 3
3) https://www.leuben-aber-sicher.de/fragen/ Absatz 2
4) https://ratsinfo.dresden.de/getfile.asp?id=718996&type=do, https://www.leuben-aber-sicher.de/wp-content/uploads/2023/11/Anfrage.pdf