Weitere Antworten auf die Fragen der Bürger zur Johannes-Brahms-Str. 34

In der Sitzung des Stadtbezirksbeirats (SBR) Leuben am 29.11.2023 ergab sich bei der Behandlung von Tagesordnungspunkt 4 „Hinweise und Anfragen der Stadtbezirksbeiräte“ wiederum die Gelegenheit, dem Amtsleiter Fragen zu stellen, die wir zum Thema der Flüchtlingsunterbringung in der Johannes‑Brahms‑Straße 34 aus Bürgergesprächen mitgenommen hatten.

Vielen Anwohnern ist wichtig, wer in diesem Haus untergebracht wird: Familien oder alleinreisende junge Männer? Diesen Aspekt hatten wir auch schon in der Sitzung am 20. September angesprochen. Hierzu hatte Dresdens Sozialbürgermeisterin gegenüber dem Amtsleiter ihren Willen bekundet, in dem Objekt vorzugsweise Familien unterzubringen. Eine feste Zusage gibt es jedoch nicht.

Zwischenzeitlich sind in dem Haus erste Wohnungen mit Flüchtlingsfamilien belegt worden, ein Teil blieb noch frei.

Beim Treffen des SBR am 20.09.2023 hatten wir die Vorzüge einer Bürgerbeteiligung (Abbau von Spannungen, vorausschauende Vermeidung von Fehlentscheidungen) ausgeführt und um Ermöglichung eines Bürgerdialogs gebeten.(1) Unsere Nachfrage zu diesem Punkt am 29.11.2023 ergab nun, dass die Verantwortlichen hierzu keinen Bedarf sehen und erst einmal die weitere Entwicklung abwarten wollen.

Wir sprachen über die richtige Form von Ankündigungen zu solchen Plänen. Anwohner wären gern früher und tiefer in die unmittelbar nächsten Schritte eingeweiht worden. Von offizieller Seite sei aber trotz gewisser Konzentration von Flüchtlingen keine Extra-Information zu solchen Vorgängen beabsichtigt. Auch für die Menschen im näheren Umkreis sollen die allgemeinen Informationen aus den üblichen Quellen (Amtsblatt, online Ratsinfo, regionale Zeitungen) genügen. Es gehe hier um keine Containersiedlung, sondern nur um einfache Wohnungen. Einziger Unterschied sei, dass Flüchtlingen ein Migrationsdienst (Caritas) beratend zur Seite steht. Dieser berät sie über Möglichkeiten und Rechte in Sachen Integration, Ansprüche auf Unterstützungsleistungen, Orientierungskurse.

Zum weiteren Schicksal der ursprünglichen Bewohner des Hauses hat der SBR bisher noch keine Erkenntnisse. Diese Menschen wurden vom Vermieter mit der Behauptung angeblicher Abrisspläne an die frische Luft gesetzt.(2) Sie waren dadurch gezwungen, sich auf dem freien und aktuell besonders angespannten Wohnungsmarkt zu entsprechend schlechteren Konditionen eine neue Bleibe zu suchen. Der Amtsleiter hatte zugesagt, Erkundigungen zu den sozialen Begleitumständen der erfolgten Entmietung einzuholen und diese Absicht im SBR am 25.10.2023 nochmal bekräftigt. Hier werden wir wieder nachhaken, denn unsere Stadtverwaltung sollte sich nicht unbekümmert auf Geschäftspartner einlassen, die mit anrüchigen Geschäftspraktiken auffallen und soziale Härten verursachen. Unabhängig davon können sich die betroffenen Menschen vor Gericht mit ihrem Ex-Vermieter auseinandersetzen (Schadensersatz einklagen).

Auf die Anfrage des SBR vom 25.10.2023 an den Bürgermeister (Einfriedung, Pflegen verwildertes Nachbargrundstück, Betreuung der Neuen)(3) liegt noch keine Antwort vor. Man kostet dort wohl die Frist aus und wir bleiben natürlich am Ball.

 

 

1) https://www.leuben-aber-sicher.de/fragen/
2) https://www.leuben-aber-sicher.de/anfrage/, https://www.leuben-aber-sicher.de/wp-content/uploads/2023/10/Kuendigung.pdf
3) https://www.leuben-aber-sicher.de/anwohnerfragen/, https://ratsinfo.dresden.de/getfile.asp?id=716193&type=do, https://www.leuben-aber-sicher.de/wp-content/uploads/2023/11/Anfrage.pdf