Einlassungen des Baubürgermeisters zu den Anliegen der Anwohner der Johannes Brahms Straße 34

In der Sitzung des Stadtbezirksbeirates Leuben am 7.2.2024 wurde den Beiräten die Antwort des Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, Stephan Kühn, auf ihre Anfrage zur Anmietung von Wohneinheiten in der Johannes‑Brahms‑Straße 34 vorgelegt. Der Stadtbezirksbeirat hatte sich bereits am 25.10.2024 mit der Anregung an den Oberbürgermeister gewandt, gegenüber dem Eigentümer des Hauses auf eine Umfriedung des Anwesens und eine Begegnung der beginnenden Verwilderung eines rückseitig anliegenden Grundstückes hinzuwirken.(1)

Der Beigeordnete führte zur möglichen Umfriedung des Grundstückes aus, daß die Stadt Dresden lediglich sechs Einzelmietverträge abgeschlossen habe und der Eigentümer des Anwesens nur dann zur Umfriedung verpflichtet sei, wenn ein Anspruch zur Beseitigung einer konkreten Gefahrenquelle bestünde.(2) Dies wäre im vorliegenden Fall nicht gegeben.(3)

Im Hinblick auf die Begegnung einer beginnenden Verwilderung sah der Baubürgermeister schlicht die vereinbarte Nutzung nicht beeinträchtigt.(4) Nur bei einer Beeinträchtigung der vereinbarten Nutzung, etwa einer speziellen Gartennnutzung, sähe er für sich eine Handlungsgrundlage erwachsen. Dies sei im vorliegenden Fall ebenfalls nicht gegeben.

Die Anfrage des Stadtbezirkes Leuben ging zurück auf die, während einer Bürgersprechstunde am 21.10.2023, zutage getretenen Sichtweisen von Anwohnern in Bezug auf das Vorhaben der Stadtverwaltung, in den Wohnungen Bürger mit einer Angehörigkeit zu einem Staat außerhalb der Europäischen Union unterzubringen.(5) Im Hinblick auf die fehlende Umfriedung befürchteten insbesondere die direkten Nachbarn eine Verunklarung der Wegebeziehungen. Sie sahen sich damit konfrontiert, zukünftig ggf. gegenüber einer Vielzahl, stets wechselnder Bewohner beständig das ortsübliche Wegeverständnis befestigen zu müssen.(6)

Mit der Umzäunung des Grundstückes, in einer gefälligen, „zurückhaltenden“ Bauweise, sah auch die Mehrheit im Stadtbezirksbeirat Leuben eine Möglichkeit, das Verständnis der vorgesehenen, ggf. von Zeit zu Zeit wechselnden Bewohner über Wegebeziehungen und die bezugnehmenden Verkehrsauffassung hinsichtlich der Begehung von Flächen zu befördern.(7)

Das Unbehagen gegenüber der beginnenden Verwilderung war vor allem durch eine mögliche Zunahme der Besiedlung mit Insekten sowie Wildtieren begründet worden. Darüberhinaus war einigen Anwohnern eine in der Umgebung beobachtete Wildschweinpopulation bzw. deren „Besuch“ in einer nahen Gärtnerei erinnerlich.(8)

Der Baubürgermeister geht auf die Motivlagen aus der Bürgerschaft und dem Stadtbezirksbeirat in seiner Antwort nicht ein. Auch die Möglichkeit ausgestalteter, ggf. nachzuverhandelnder vertraglicher Regelungen zur Realisierung von Maßgaben des quartierbezogenen Bürgerwillens findet keinerlei Erörterung. Die Abfassung der Antwort macht deutlich, daß der Beigeordnete bei einer vertragsgestaltenden Aufgabenwahrnehmung lediglich typisierte Nebenleistungsgegenstände oder allgemeine Handlungspflichten als Maßgabe für die vorgetragenen Anliegen der ortsansässigen Bürger streiten läßt.

Ein durch den Stadtbezirksbeirat Leuben initiierter kommunalpolitischer Austausch zu Beförderung von Verständnis der Verwaltung für die Maßgaben des Bürgerwillens ist bedauerlicherweise durch die Antwortzeiten des Beigeordneten erschwert.

Der Stadtbezirksbeirat Leuben hat es versucht!

 

 

1) https://ratsinfo.dresden.de/getfile.asp?id=716193&type=do, https://www.leuben-aber-sicher.de/wp-content/uploads/2023/11/Anfrage.pdf
2) https://ratsinfo.dresden.de/getfile.asp?id=736162&type=do, https://www.leuben-aber-sicher.de/wp-content/uploads/2024/02/Antwort.pdf jeweils Seite 1 Absatz 4
3) ebenda jeweils Seite 1 Absatz 4
4) ebenda jeweils Seite 1 Absatz 6
5) https://www.leuben-aber-sicher.de/anwohnerfragen/
6) ebenda Absatz 3
7) https://ratsinfo.dresden.de/getfile.asp?id=716193&type=do, https://www.leuben-aber-sicher.de/wp-content/uploads/2023/11/Anfrage.pdf jeweils Absatz 2 der Begründung
8) https://ratsinfo.dresden.de/getfile.asp?id=716193&type=do, https://www.leuben-aber-sicher.de/wp-content/uploads/2023/11/Anfrage.pdf jeweils Absatz 3 der Begründung