Anfrage zur Flüchtlingsunterkunft Johannes-Brahms-Straße 34

Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass der Eigentümer des Wohngebäudes auf der Johannes-Brahms-Straße 34 alle sechs Wohnungen des Gebäudes der Stadt angeboten hat und mit der Stadt einen Mietvertrag zur Unterbringung von Flüchtlingen abgeschlossen hat.

Es ist bereits entsetzlich genug, dass die Stadt derart unverantwortlich handelt und (alleinreisende, männliche) Flüchtlinge in einem Objekt unterbringen möchte, dessen Wohnumfeld vorwiegend aus Familien mit Kleinkindern besteht und direkt am Schulweg zur 92. Grundschule liegt.

Die Krönung ist aber, dass der Eigentümer die langjährigen Mieter des vollvermieteten Objektes erst kurz zuvor gekündigt hatte.(1) Begründet hatte der Vermieter diese Kündigungen mit der Absicht, das Gebäude abreißen und ein neues, größeres Gebäude auf dem Grundstück bauen zu wollen – jetzt ist aber das Objekt zu Bestpreiskonditionen an die Stadt vermietet.

Aus diesem Grund habe ich bei der Stadt nachgefragt, ob der Eigentümer gegenüber der Stadt jemals die Absicht geäußert hat bzw. entsprechende Abrissanzeigen oder Bauanträge eingereicht hat, die dieses Vorhaben belegen könnten. Die Antwort der Stadt ist eindeutig: Nein. Offenbar bestand nie die Absicht zum Abriss, es war lediglich ein Vorwand um sich der Mieter zu entledigen.(2)

Es liegt der Verdacht nahe, dass sich der Eigentümer der Johannes-Brahms-Straße unter Vorspiegelung falscher Tatsachen über das Mietrecht hinweggesetzt hat, um zu einem finanziellen Vorteil zu gelangen – Eine Straftat nach §263 Strafgesetzbuch. Eine entsprechende Anzeige bei der Polizei liegt bereits vor.

Angesichts dieser Umstände wäre es wohl das Beste für alle Beteiligten, wenn die Stadt von diesem Mietvertrag zurücktreten würde um weiteren Schaden vom Ansehen der Landeshauptstadt Dresden abzuwenden.

Vorerst werde ich die Verantwortlichkeit der Landeshauptstadt ermitteln. Dazu habe ich angefragt, inwieweit und vor allem seit wann Bedienstete und Mitarbeiter aus der Stadtverwaltung von den Umständen Kenntnis hatten.

 

 

1) https://www.leuben-aber-sicher.de/wp-content/uploads/2023/10/Kuendigung.pdf
2) https://www.leuben-aber-sicher.de/wp-content/uploads/2023/10/Antwort.pdf