Zurückliegend hatten Anwohner wiederholt Fragestellungen zu jener, von der Stadt Dresden in der Johannes‑Brahms‑Str. 34 eingerichteten, „kleinen Flüchtlingsunterkunft“ formuliert. Dabei erschien unter anderem von Interesse, inwieweit die, als Integrationsleistung beworbene, soziale Betreuung der Unterzubringenden zusätzlich für eine Ausräumung auftretender Konfliktsituationen nutzbar gemacht werden könne. Dahingehend war auch der Wunsch nach konkreten Ansprechpartnern vorgetragen worden.
In seiner Antwort auf eine Anfrage des Stadtbezirksbeirats Leuben(1) führte der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, Stephan Kühn nunmehr aus, daß für die in der Johannes-Brahms-Straße 34 angemieteten Wohnungen der Caritasverband Dresden e.V.(*) ein „Integrationsbüro“(*) vorhalte.(2) Dieses könne aus der Nachbarschaft heraus aufgesucht werden, um die Mitarbeiter bei „Dissonanzen“, zur „Unterstützung der Kommunikation“ sowie zur Lösungssuche heranzuziehen.(3)
Insbesondere im ersten Jahr nach Zuweisung würden die Unterzubringenden gezielt aufgesucht und u.a. über die allgemein üblichen Regeln des nachbarschaftlichen Zusammenlebens in Wohngebieten, über Pflichten und Recht, die Hausordnung, Mülltrennung und -entsorgung informiert sowie zur Umsetzung angehalten.(4)