Ansprechpartner bei Konfliktlagen im Zusammenhang mit der „kleinen Flüchtlingsunterkunft“ in der Johannes-Brahms-Straße 34

Zurückliegend hatten Anwohner wiederholt Fragestellungen zu jener, von der Stadt Dresden in der Johannes‑Brahms‑Str. 34 eingerichteten, „kleinen Flüchtlingsunterkunft“ formuliert. Dabei erschien unter anderem von Interesse, inwieweit die, als Integrationsleistung beworbene, soziale Betreuung der Unterzubringenden zusätzlich für eine Ausräumung auftretender Konfliktsituationen nutzbar gemacht werden könne. Dahingehend war auch der Wunsch nach konkreten Ansprechpartnern vorgetragen worden.

In seiner Antwort auf eine Anfrage des Stadtbezirksbeirats Leuben(1) führte der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, Stephan Kühn nunmehr aus, daß für die in der Johannes-Brahms-Straße 34 angemieteten Wohnungen der Caritasverband Dresden e.V.(*) ein „Integrationsbüro“(*) vorhalte.(2) Dieses könne aus der Nachbarschaft heraus aufgesucht werden, um die Mitarbeiter bei „Dissonanzen“, zur „Unterstützung der Kommunikation“ sowie zur Lösungssuche heranzuziehen.(3)

Insbesondere im ersten Jahr nach Zuweisung würden die Unterzubringenden gezielt aufgesucht und u.a. über die allgemein üblichen Regeln des nachbarschaftlichen Zusammenlebens in Wohngebieten, über Pflichten und Recht, die Hausordnung, Mülltrennung und -entsorgung informiert sowie zur Umsetzung angehalten.(4)

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Einlassungen des Baubürgermeisters zu den Anliegen der Anwohner der Johannes Brahms Straße 34

In der Sitzung des Stadtbezirksbeirates Leuben am 7.2.2024 wurde den Beiräten die Antwort des Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, Stephan Kühn, auf ihre Anfrage zur Anmietung von Wohneinheiten in der Johannes‑Brahms‑Straße 34 vorgelegt. Der Stadtbezirksbeirat hatte sich bereits am 25.10.2024 mit der Anregung an den Oberbürgermeister gewandt, gegenüber dem Eigentümer des Hauses auf eine Umfriedung des Anwesens und eine Begegnung der beginnenden Verwilderung eines rückseitig anliegenden Grundstückes hinzuwirken.(1)

Der Beigeordnete führte zur möglichen Umfriedung des Grundstückes aus, daß die Stadt Dresden lediglich sechs Einzelmietverträge abgeschlossen habe und der Eigentümer des Anwesens nur dann zur Umfriedung verpflichtet sei, wenn ein Anspruch zur Beseitigung einer konkreten Gefahrenquelle bestünde.(2) Dies wäre im vorliegenden Fall nicht gegeben.(3)

Im Hinblick auf die Begegnung einer beginnenden Verwilderung sah der Baubürgermeister schlicht die vereinbarte Nutzung nicht beeinträchtigt.(4) Nur bei einer Beeinträchtigung der vereinbarten Nutzung, etwa einer speziellen Gartennnutzung, sähe er für sich eine Handlungsgrundlage erwachsen. Dies sei im vorliegenden Fall ebenfalls nicht gegeben.

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Petition für einen direkten Bürgerdialog zum Vorhaben der Stadtverwaltung in der Johannes-Brahms-Straße-34

Seit dem Aufkommen erster Berichte über das Vorhaben der Stadt Dresden, in der Johannes‑Brahm‑Straße 34 Bürger mit einer Staatsangehörigkeit zu einem Land außerhalb der Europäischen Union unterzubringen, verdeutlichen nicht wenige Ortsansässige gegenüber kommunalen Mandatstägern und Verantwortlichen der Verwaltung ihre Erwartungshaltung nach direkten und umfassenden Informationen. Von Interesse sind für sie all jene Aspekte, die bei verständiger Betrachtungsweise, eine Veränderung der gewachsenen Lebensumstände für die Anwohner erwarten lassen.

Vier konkrete Fragestellungen stechen dabei heraus:

  • Werden in den angemieteten Wohnungen Familien untergebracht, oder ist über die Zeit auch mit einer Einquartierung von Alleinreisenden zu rechnen?
  • Beabsichtigt die Verwaltung, ihr Vorhaben über den Zeitraum des befristeten Mietvertrages der Wohnungen hinaus weiter zu betreiben?
  • Welche Ansprechpartner sind auf Seiten der Stadt für welche, im Zusammenhang mit dem Projekt auftretenden, Problemlagen der Anwohnerschaft erreichbar?
  • Kann die, als Integrationsleistung beworbene, soziale Betreuung der Unterzubringenden zusätzlich für eine  Ausräumung auftretender Konfliktsituationen, von denen auch die Anwohnerschaft betroffen ist, nutzbar gemacht werden?

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Weitere Antworten auf die Fragen der Bürger zur Johannes-Brahms-Str. 34

In der Sitzung des Stadtbezirksbeirats (SBR) Leuben am 29.11.2023 ergab sich bei der Behandlung von Tagesordnungspunkt 4 „Hinweise und Anfragen der Stadtbezirksbeiräte“ wiederum die Gelegenheit, dem Amtsleiter Fragen zu stellen, die wir zum Thema der Flüchtlingsunterbringung in der Johannes‑Brahms‑Straße 34 aus Bürgergesprächen mitgenommen hatten.

Vielen Anwohnern ist wichtig, wer in diesem Haus untergebracht wird: Familien oder alleinreisende junge Männer? Diesen Aspekt hatten wir auch schon in der Sitzung am 20. September angesprochen. Hierzu hatte Dresdens Sozialbürgermeisterin gegenüber dem Amtsleiter ihren Willen bekundet, in dem Objekt vorzugsweise Familien unterzubringen. Eine feste Zusage gibt es jedoch nicht.

Zwischenzeitlich sind in dem Haus erste Wohnungen mit Flüchtlingsfamilien belegt worden, ein Teil blieb noch frei.

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Bezug von Wohneinheiten in der Johannes-Brahms-Straße 34

Vom späten Nachmittag des 20.11. bis in die Morgenstunden des 21.11.2023 waren auf dem Gelände des Grundstücks in der Johannes-Brahms-Straße 34, außergewöhnliche Begängnisse und Maßnahmen zur Wahrung eines ausgesuchten Sichtschutzes hinter den hell erleuchteten Fenstern des, auf der Liegenschaft errichteten, Hauses zu beobachten. Die Nachbarn werteten dies als Anzeichen für einen Bezug von Wohnungen. Der Zuschnitt jener, beim Betreten des Anwesens kurz sichtbaren, Personen läßt darüberhinaus den Schluß zu, daß zumindest ein Teil der Wohneinheiten von Familien bezogen wurde.

Die Stadt Dresden hatte zurückliegend alle sechs Wohnungen des Objektes angemietet und plant diese für Unterbringungszwecke zu nutzen.(1)  Zu einer, wie auch immer gearteten Dialogbemühung gegenüber den Anwohnern oder auch nur der direkten Nachbarschaft konnte sich die Stadtverwaltung bislang nicht durchringen. Eine Umfriedung des Anwesens oder die landschaftspflegerische Gestaltung des anrainenden Grundstückes erfolgten ebenfalls nicht.

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Fragestellungen der Anwohnerschaft zum Vorhaben der Stadt Dresden in der Johannes-Brahms-Straße 34

Während einer Bürgersprechstunde am 21.10.2023 vermittelten Anwohnern  ihre Sichtweisen zu den Vorgängen in der Johannes‑Brahms‑Straße 34. Die Stadt Dresden hatte zurückliegend alle sechs Wohnungen der Liegenschaft angemietet(1) und plant diese für Unterbringungszwecke zu nutzen.(2) Zuvor wurden die Mietverträge der bisherigen Bewohner mit der Behauptung eines geplanten Abrisses des auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes gekündigt.(3)

Neben Aspekten des Werteverständnisses der Stadtverwaltung im Zusammenhang mit jener, vom Grundstückseigentümer vorgenommenen Entmietung beschäftigten die Anwohner spezifische Fragestellungen im Hinblick auf die beabsichtigte Nutzung.

So ist das Objekt, im Unterschied zu den umgebenden Grundstücken, nicht umzäunt. Dahingehend befürchten insbesondere die direkten Nachbarn eine Verunklarung der Wegebeziehungen. Sie sehen sich damit konfrontiert, zukünftig ggf. gegenüber einer Vielzahl stets wechselnder Bewohner beständig das ortsübliche Wegeverständnis befestigen zu müssen.

Darüberhinaus grenzt die Liegenschaft an ein Grundstück, welches nach einer vorübergehenden Phase der Kultivierung erneut zu überwuchern droht. Unbehagen löst dahingehend vor allem eine mögliche Zunahme der Besiedlung mit Insekten sowie Wildtieren aus. Erinnerlich ist einigen Anwohnern eine in der Umgebung beobachtete Wildschweinpopulation bzw. deren „Besuch“ in einer nahen Gärtnerei.

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Anfrage zur Flüchtlingsunterkunft Johannes-Brahms-Straße 34

Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass der Eigentümer des Wohngebäudes auf der Johannes-Brahms-Straße 34 alle sechs Wohnungen des Gebäudes der Stadt angeboten hat und mit der Stadt einen Mietvertrag zur Unterbringung von Flüchtlingen abgeschlossen hat.

Es ist bereits entsetzlich genug, dass die Stadt derart unverantwortlich handelt und (alleinreisende, männliche) Flüchtlinge in einem Objekt unterbringen möchte, dessen Wohnumfeld vorwiegend aus Familien mit Kleinkindern besteht und direkt am Schulweg zur 92. Grundschule liegt.

Die Krönung ist aber, dass der Eigentümer die langjährigen Mieter des vollvermieteten Objektes erst kurz zuvor gekündigt hatte.(1) Begründet hatte der Vermieter diese Kündigungen mit der Absicht, das Gebäude abreißen und ein neues, größeres Gebäude auf dem Grundstück bauen zu wollen – jetzt ist aber das Objekt zu Bestpreiskonditionen an die Stadt vermietet.

Aus diesem Grund habe ich bei der Stadt nachgefragt, ob der Eigentümer gegenüber der Stadt jemals die Absicht geäußert hat bzw. entsprechende Abrissanzeigen oder Bauanträge eingereicht hat, die dieses Vorhaben belegen könnten. Die Antwort der Stadt ist eindeutig: Nein. Offenbar bestand nie die Absicht zum Abriss, es war lediglich ein Vorwand um sich der Mieter zu entledigen.(2)

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Vorhaben der Stadt Dresden in der Johannes-Brahms-Straße 34

Seit einigen Wochen mehren sich die Hinweise auf ein Vorhaben der Stadtverwaltung Dresden, in der Johannes‑Brahms‑Straße 34 im Ortsteil Kleinzschachwitz Bürger mit einer Staatsangehörigkeit zu einem Land außerhalb der Europäischen Union unterzubringen. Insbesondere unter Nutzern „Sozialer Medien“ wird der Vorgang diskutiert.(1) Bezogen auf die Absicht der Stadt und die einhergehenden Begleitumstände entfaltete sich zurückliegend bereits ein Demonstrationsgeschehen.(2)

Während der Sitzung des Stadtbezirksbeirates Leuben am 20.09.2023 fand sich, im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Hinweise und Anfragen der Beiräte“, die Gelegenheit, an den Stadtbezirksamtsleiter nachfolgende Fragen zum Wirken der Verwaltung und den begleitenden Umständen zu richten.

  • Beherbergen die Wohneinheiten in der Johannes‑Brahms‑Straße 34 zukünftig Familien oder Alleinreisende?
  • Wie hat sich die soziale Situation der ursprünglichen Bewohner jener, mit der Behauptung einer angestrebten Verwertung des Grundstückes im Wege des Gebäudeabrisses entmieteten Wohnungen entwickelt? Droht insbesondere einem von ihnen die Wohnungslosigkeit? Hatte der Anbieter jener Wohnungen gegenüber der Stadt einen beabsichtigten Abriß des Hauses angezeigt?
  • Besteht die Möglichkeit, den Anwohnern der direkten Umgebung, etwa in Form einer Dialogveranstaltung, geeignete Informationen in Bezug auf das Vorhaben zukommen zu lassen, Fragen zu beantworten und etwaige Konfliktpotentiale zu ermitteln?

Der Stadtbezirksamtsleiter zeigte sich über die Gemengelage hinreichend in Kenntnis gesetzt. Die Stadt Dresden habe in der Johannes‑Brahms‑Straße 34 von einem privaten Anbieter alle Wohneinheiten angemietet. Es handle sich um insgesamt sechs Dreiraumwohnungen. Der Geschäftsbereich der Beigeordneten für Arbeit, Soziales Gesundheit und Wohnen bevorzuge für dieses Objekt eine Unterbringung von Familien. Allerdings möchte man sich, nach dem Dafürhalten der Beigeordneten, alle Möglichkeiten offen halten.

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Prüfung eines Vorschlags an den Stadtrat zur Anberaumung einer Einwohnerversammlung zur Erörterung der Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft an der Pirnaer Landstraße

Unmittelbar nach der Veröffentlichung einer Pressemitteilung über die Absicht der Stadt Dresden, an der Pirnaer Landstraße 131 eine Wohncontainersiedlung zur Aufnahme von Alleinreisenden aus Ländern außerhalb der Europäischen Union zu errichten(1), verständigten sich die Initiatoren von leuben‑aber‑sicher.de auf ein Wirken in Richtung der Anberaumung einer Einwohnerversammlung zur Erörterung von bezugnehmenden Fragestellungen der Bürger. Den Grund dafür bildeten die seinerzeit indifferenten Informationslagen um ein gleichgerichtetes Vorhaben im Ortsteil Sporbitz.(2)

In Ansehung der gewonnenen Erfahrungen aus dem Umgang der Verwaltung(3) mit einer Anfrage des Stadtbezirksbeirates Leuben vom 23.12.2023(4) reichten die Stadtbezirksbeiräte aus der Gruppe der AfD diesmal einen Antrag zur Wahrnehmung des Vorschlagsrecht durch den Stadtbezirksbeirat Leuben gegenüber dem Dresdener Stadtrat zur rechtlichen Vorprüfung ein.(5) Während der 40. Sitzung des Stadtbezirksbeirates am 5.4.2023 stand der Vorschlag zur Befassung an.(6) Auf eine Anregung hin stellten die Einreicher ihr Anliegen jedoch vorerst zurück.

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Anwohnerinteressen als unabdingbarer Bestandteil einer lösungsgerichteten kommunalpolitischen Befassung

Die Dresdener Stadtverwaltung betreibt derzeit ein Vorhaben, in Dresden neun Standorte für Containersiedlungen zur Aufnahme von Bürgern mit einer Staatsangehörigkeit zu einem Land außerhalb der Europäischen Union einzurichten.(1) Auf den Stadtbezirk Leuben soll dabei an der Pirnaer Landstraße 131 eine dieser Einrichtungen zur Ansiedlung von ca. 48 alleinreisenden Männern entfallen.(2)

In ähnlicher Weise, wie bei der im vergangenen Jahr errichteten Siedlung auf dem Gelände der Alten Schule in Sporbitz, ist das Ansinnen Gegenstand einer angeregten kommunalpolitischen Diskussion. Die überwiegende Anzahl der Teilnehmer konzentriert sich dabei wiederum auf jene mit dem Vorgang verbundenen Themenfelder, die ihre verständige Regelung im Bundestag oder durch die Bundesregierung zu finden haben. Eine Auseinandersetzung über die Bevölkerungspolitik, ihre Begleitumstände und Zielsetzungen ist nun nicht nur demokratisch legitim, sondern auch dringend erforderlich! Allerdings geraten die Anwohnerinteressen darüber gelegentlich ein wenig aus dem Blickfeld. Dies erscheint ungünstig!

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